Donnerstag, 23. April 2009
Denn laut dem Zensurgesetz gilt:
(...)Der Rechtsstaat verlangt laut der SPD-Politikerin aber auch, dass die über die Stopp-Seite ausfindig gemachten Straftäter verfolgt und anklagt werden. Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, "in Echtzeit" direkt beim Provider auf die IP-Adressen der "Nutzer" des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.(...) BITTE DEN HEISE ARTIKEL LESEN

Mal ein Fallbeispiel (bei Fehlern / falschen Denkansätzen melden):
Es wird ja den Providern vom BKA befohlen, welche Seiten sie zu sperren haben. Das BKA verbietet jetzt eine Regimekritische Seite (mit der fadenscheinigen Begründung sie verlinkt auf KiPo-Seiten, dabei zeigt sie Zensurlisten o.ä.), die Du/Ich öfters mal anklickst. Jetzt bekommen wir das Stoppschild zu sehen, unsere IP wird ausgehändigt! Anklage wegen Konsum von KiPo! Zwei Jahre Haft!

Bald sind Wahlen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!