oder gehört der Mehdorn nicht dafür in den Knast, wenn er eMails durchschnüffelt bzw. ganz löscht. In dieser Größenordnung ist doch keine Geldstrafe mehr angemessen.
§ 206 StGB Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheinmisses
natürlich an was den sonst?? an geld?? niemals! ;-)
dann würde er nicht in mainz rumsitzen und sich jeden tag über uns ägern....
den wenn er das geld hätte würde er mit ner heißen blondine( die nur redet wenn sie gefragt wird) am strand sitzen und über das deutsche volk lachen, das sich so verarsche lässt!!
So das war das wort zum sonntag....
ala ich wünsch dir einen schönen sonntag noch.... lg jäger