Samstag, 28. März 2009
Durch das Abgefahrn-Satire-Blog auf diese unglaublich, asoziale Aktion deutscher Behörden aufmerksam geworden.

Beim Betteln beobachtet: Amt kürzt Sozialhilfe

Da ist auf der ndr.de Seite u.a. folgendes zu lesen:
Ein Mitarbeiter des Göttinger Sozialamts hat einem Sozialhilfe-Empfänger, den er eigenen Angaben zufolge mehrfach beim Betteln gesehen hatte, die Unterstützung gekürzt. Das berichtete NDR 1 Niedersachsen am Donnerstag. Der Mitarbeiter des Fachbereichs Sozialdienst kündigte laut dem Bericht in einem Schreiben an, einen Betrag von 120 Euro als Einkommen durch Betteln von der Sozialhilfe abzuziehen.(...)

Da fehlen mir echt die Worte. Wie armselig sind wir eigentlich. Ich schreib dem Sozialamt mal eine Mail was ich von ihnen halte, wenn ich mich beruhigt habe!


oder gehört der Mehdorn nicht dafür in den Knast, wenn er eMails durchschnüffelt bzw. ganz löscht. In dieser Größenordnung ist doch keine Geldstrafe mehr angemessen.

§ 206 StGB Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheinmisses